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PREISE WIE FUNKTIONIERT Call by Call?
01060 Preise
Destinationen:
Alle Preise inkl. 19% USt. Die Abrechnung erfolgt im Minutentakt (60/60). Der bei Gesprächsbeginn gültige Preis findet über die gesamte Dauer des Gesprächs Anwendung.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) für die Erbringung von Call-by-Call Sprachtelefondiensten unter der VNB-Kennzahl 01060

1.    Anwendungsbereich und Vertragsschluss
1.1. Die Bonitel UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg, AG Hamburg HRB 160469, (nachfolgend "Gesellschaft"), bietet bundesweit Sprachtelefondienstleistungen im Wege des offenen Call-by-Call, d.h. ohne Voranmeldung, unter der VNB-Kennzahl 01060 an. Für die Erbringung dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und die nachfolgenden, im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch in den Geschäftsstellen der Gesellschaft eingesehen werden. 
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn die Gesellschaft ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 

2. Call-by-Call-Dienst
2.1. Die Gesellschaft bietet ihren Kunden Telefonverbindungen zu nationalen oder internationalen Fest- und Mobilfunknetzen an. 
2.2. Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn der Kunde die VNB-Kennziffer 01060 vorwählt und die Gesellschaft die Verbindung aufbaut. Der Vertrag endet unmittelbar mit dem Ende der Verbindung. 
2.3. Das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Kunden ist auf die einzelne Nutzung der Dienstleistung gerichtet. Ein Dauerschuldverhältnis oder eine Verpflichtung zum Abschluss von Folgeverträgen werden nicht begründet. 
2.4. Der Vertrag kommt zustande mit dem Inhaber des Anschlusses, von dem aus die Dienstleistung genutzt wird, soweit er die Nutzung selbst getätigt oder einem Dritten gestattet hat. Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung Dritter entstehen, hat der Anschlussinhaber zu entrichten, soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Der Anschlussinhaber hat in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen eine unbefugte Nutzung seines Telefonanschlusses durch Dritte zu treffen. Ihm obliegt innerhalb seines Verantwortungsbereichs der Nachweis, dass er die unbefugte Nutzung durch Dritte nicht zu vertreten hat.
2.5. Dem Kunden obliegt es, sich vor Nutzung der Dienstleistung der Gesellschaft über den für die betreffende Destination geltenden Preis zu informieren. Die Preise der Gesellschaft sind stets aktuell unter http://01060.eu veröffentlicht. Zudem wird dem Kunden der Preis für die Verbindung zu der angewählten Zielrufnummer vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit seiner Verbindung gemäß § 110 TKG angesagt. Mit dem Fortsetzen der Verbindung nach der Preisansage erklärt der Kunde sein konkludentes Einverständnis mit dem angesagten Preis. 

3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Entgelte für die Dienstleistungen der Gesellschaft werden dem Kunden mit der Telefonrechnung seines Teilnehmernetzbetreibers in Rechnung gestellt und sind mit befreiender Wirkung an diesen zu zahlen. 
3.2. Der Kunde kann Beanstandungen gegen die Rechnung nur innerhalb der Frist geltend machen, die in der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers bestimmt ist. Sofern der Kunde eine rechtzeitige Beanstandung unterlässt, gilt der Rechnungsbetrag als genehmigt.
3.3. Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden in dieser Rechnung auch die über die Gesellschaft getätigten Verbindungen einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.  

4. Haftung der Gesellschaft
4.1. Die Gesellschaft leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang: 
a)    bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
b)    bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) und zwar begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. 
4.2. Soweit eine Verpflichtung der Gesellschaft zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, haftet die Gesellschaft abweichend von Ziffer 4.1 bis zu einem Betrag von 12.500,-- EUR je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung im vorstehenden Satz 1 in der Summe auf höchstens 30 Mio. EUR begrenzt. Übersteigt die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten auf Grund desselben Ereignisses die Höchstgrenze nach Satz 2, wird der Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht, wenn die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters herbeigeführt wurde, sowie für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz oder einer Entschädigung entsteht.  
4.3. Die gesetzliche Haftung der Gesellschaft bei Körper- und Personenschäden, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigenschaftszusicherung) oder eines Beschaffenheitsrisikos sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 
4.4. Soweit die Haftung der Gesellschaft wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

5. Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde darf die Dienstleistungen der Gesellschaft nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nutzen. 
5.2. Ein gewerblicher Weiterverkauf ihrer Dienstleistungen an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft gestattet. 

6. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von der Gesellschaft nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder die EU-DSGVO, das BDSG, das TKG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

7. Schlichtungsverfahren
Dem Kunden steht ungeachtet der Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte das Recht zu, ein Schlichtungsverfahren nach § 68 TKG bei der Bundesnetzagentur, Schlichtungsstelle Telekommunikation, Referat 523, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin zu führen, wenn er sich in seinen in § 68 TKG genannten Rechten verletzt sieht.

8. Schlussbestimmungen
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht davon berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommen. 
 

Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) für die Erbringung von Call-by-Call Sprachtelefondiensten unter der VNB-Kennzahl 01060

VERBRAUCHERINFORMATIONEN GEMÄß § 43a TKG

1. Anbieter

Bonitel UG (haftungsbeschränkt)
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Registergericht Hamburg: HRB 160469
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Neils Shoobridge

2. Kundenservice
Tel.: 0180 528 09 80
(14 ct/Min aus allen deutschen Netzen)
Fax: 0180 500 45 14
(14 ct/Min aus allen deutschen Netzen)
Internet: http://www.01060.eu
E-Mail: info[at]01060.eu

3. Die Call-by-Call-Angebote der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) können von Teilnehmeranschlusskunden der Telekom Deutschland GmbH ohne Voranmeldung durch den Kunden und ohne Vereinbarung einer Vertragslaufzeit, eines Mindestumfangs oder einer Mindestdauer der Nutzung genutzt werden, sofern er keine Sperrung des Rufnummernbereiches 010xy beauftragt hat. Auch Telekom-Kunden mit einer dauerhaften Voreinstellung (Preselection) auf einen bestimmten Anbieter können diese durch eine manuelle oder automatisierte Anwahl einer Call-by-Call-Vorwahl im Einzelfall überschreiben. Der Vertrag zwischen der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden kommt in jedem Einzelfall durch Nutzung der Betreiberkennzahl zustande. Der Vertrag beginnt mit der Herstellung der gewählten Verbindung und endet mit dem einzelnen Telefonat.

4. Für die Erbringung von Call-by-Call-Diensten stellt die Bonitel UG (haftungsbeschränkt) als Verbindungsnetzbetreiber eine Verbindung zur gewählten Zielrufnummer her und hält diese mit einer Leistung von 8 Kbit/s aufrecht.

5. Preise
Die Entgelte und der jeweilige Abrechnungstakt ergeben sich aus den bei Verbindungsbeginn gültigen, unter http://01060.eu veröffentlichten Preisen. Zudem wird dem Kunden der Preis für die Verbindung zu der von ihm angewählten Zielrufnummer vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit seiner Verbindung gemäß § 66b TKG angesagt.

6. Über die Call-by-Call-Dienste der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) sind (0)9009 - Anwählprogramme (Dialer), (0)137 - Massenverkehrs-Dienste, (0)18 - Nutzergruppen, (0)180 - Service-Dienste, (0)181 - Internationale Virtuelle Private Netze und (0)19xyz - Online-Dienste nicht erreichbar.

7. Notdienste sind nur über den zuständigen Teilnehmernetzbetreiber erreichbar. Über die Call-by-Call-Dienste der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) sind Notdienste nicht erreichbar; ein Zugang zu Notdiensten mit Angaben zum Anruferstandort besteht nicht.

8. Der Teilnehmer kann von seinem Teilnehmernetzanbieter verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist.

9. Ist der Kunde der Ansicht, dass im Zusammenhang mit dem Call-by-Call-Dienstleistungsangebot der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) seine Rechte als Verbraucher beeinträchtigt sind, kann er zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren nach § 47a TKG bei der Bundesnetzagentur beantragen. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: Antragsteller, Antragsgegner und Antragsziel, einen Vortrag, aus dem sich die Verletzung von Pflichten der Bonitel UG (haftungsbeschränkt) ergibt sowie eine alle Tatsachen und Dokumente umfassende Darstellung, auf die der Antragsteller sein Begehren stützt. Außerdem soll der Antrag einen Nachweis enthalten, aus dem sich der dem Antrag vorausgegangene Versuch einer Einigung ergibt. Die Antragstellung kann schriftlich per Brief oder Telefax oder im Wege eines Online-Antrages erfolgen. Weitere Informationen zur Antragstellung kann der Kunde auf der Webseite der Bundesnetzagentur erhalten:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE
/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher
/Verbraucherschlichtung/Verbraucherschlichtung-node.html

10. Schlichtungsanträge sind unterschrieben zu richten an die folgende Adresse der Schlichtungsstelle:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Telekommunikation - Verbraucherschlichtung
Postfach 80 01
53105 Bonn
Telefax: +49 302 2480 - 518